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   VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96 GE   

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VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96 GE (https://dejure.org/1997,5657)
VG Gera, Entscheidung vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96 GE (https://dejure.org/1997,5657)
VG Gera, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 5 E 1156/96 GE (https://dejure.org/1997,5657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 20 Abs 3; ThürGKG § 38 Abs 5
    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren; Ausfertigung und Bekanntmachung einer Abgabensatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde als Mitglied eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Erklärung des Austritts; Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen; Zurückweisung der Kündigung; Bekanntmachung der Satzung; Vorliegen einer Mahnung; Nichtigkeit ...

Papierfundstellen

  • LKV 1998, 203
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1989 - 1 S 247/87

    Zweckverband: Ausfertigung der Gründungssatzung - Kündigung der Mitgliedschaft

    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Nach einer vom VGH Mannheim zum baden-württembergischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit vertretenen Auffassung bedarf die zur Bildung eines Zweckverbandes einstimmig vereinbarte, von den gesetzlichen Vertretern der künftigen Verbandsmitglieder unterzeichnete Verbandsurkunde als Originalurkunde des Normtextes keiner zusätzlichen Ausfertigung durch einen anderen Amtsträger (VGH Mannheim, Urt. v. 20 03.1989, NVwZ-RR 1990, 215, 216).

    Die Übereinstimmung des Normtextes mit dem Willen des Normgebers ergibt sich bei der Gründungssatzung bereits aus der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter aller Beteiligten unter die einstimmig vereinbarte Verbandssatzung (VGH Mannheim, Urt. v. 20.03.1989, NVwZ-RR 1990, 215, 216).

    An die Unzumutbarkeit des weiteren Verbleibes eines Mitglieds im Zweckverband sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1990, 215, 216).

    Hier besteht ein besonderes, im öffentlichen Interesse geschütztes Vertrauen der übrigen Mitglieder auf die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaftslösung; die mögliche Existenzgefährdung des Zweckverbandes durch den Austritt mehrerer Mitglieder ist ebenfalls ein Abwägungsfaktor (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1990, 215, 217).

  • VG Meiningen, 03.05.1995 - 8 K 577/94
    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Die Kammer folgt nicht der teilweise in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Ausfertigung einer Satzung erst dann erfolgen dürfe, wenn das Rechtssetzungsverfahren im übrigen soweit abgeschlossen ist, daß neben der Ausfertigung nur noch die anschließende Bekanntmachung der Satzung ansteht, d. h. wenn auch ein etwa vorbehaltenes staatliches Mitwirkungsrecht gewahrt und die dazu vorgesehene Genehmigung erteilt worden ist (so VGH München, Urt. v. 16.03.1990, BayVBl. 1991, 23, 24; Urt. v. 25.02.1993, NVwZ 1994, 88; OVG Koblenz, Urt. v. 09.08.1989, NVwZ-RR 1990, 61; VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995 8 K 577/94; Beschl. v. 03.01.1996 8 E 710/95, Ziegler, DVBI.

    Demgegenüber wird teilweise zum ThürGKG die Auffassung vertreten, daß eine Ausfertigung der Gründungssatzung durch die Genehmigungsbehörde erforderlich wäre (VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995, 8 K 577/94).

    Solange der Zweckverband nicht wirksam entstanden sei, erfülle die Aufsichtsund Genehmigungsbehörde im Normsetzungsverfahren die Funktionen, die ansonsten der normsetzenden Körperschaft obliegen (VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995, 8 K 577/94).

  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 37.69

    Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Aushangs von Gemeindesatzungen

    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Art. 82 Abs. 2 GG schreibt jedoch nicht vor, daß das BGBl. den Tag seiner Ausgabe und damit den ersten Tag der Veröffentlichung bezeichnen müsse (BVerwG, Urt. v. 11.02.1972, DÖV 1972, 349).

    Maßgeblich ist nicht das Datum des Ausgabevermerks auf dem Gesetzblatt selbst, sondern der Zeitpunkt, an dem das Gesetzblatt tatsächlich ausgegeben worden ist (BVerfGE 16, 6, 17; BVerwG, Urt. v. 11.02.1972, DÖV 1972, 349).

    Ausreichend ist, daß der genaue Tag des Inkrafttretens der Satzung objektiv bestimmbar bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1972, DÖV 1972, 349).

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Demgegenüber ist jedoch darauf hinzuweisen, daß es nicht zum bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot gehört, die Ausfertigung so auszugestalten, daß sie geeignet ist, die Legalität des Verfahrens zu bestätigen (BVerwG, Urt. v. 16.12.1993, NVwZ 1994, 1010, 1011; Beschl. v. 09.05 1996, NVwZ-RR 1996, 630).

    Einer Ausfertigung vor der Genehmigung steht aus bundesrechtlicher Sicht nicht die etwaige Legalitätsfunktion der Ausfertigung entgegen (BVerwG, Beschl. v. 09.05.1996, NVwZ-RR 1996, 630).

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Demgegenüber ist jedoch darauf hinzuweisen, daß es nicht zum bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot gehört, die Ausfertigung so auszugestalten, daß sie geeignet ist, die Legalität des Verfahrens zu bestätigen (BVerwG, Urt. v. 16.12.1993, NVwZ 1994, 1010, 1011; Beschl. v. 09.05 1996, NVwZ-RR 1996, 630).

    Der Zeitpunkt der Ausfertigung ist bundesrechtlich nicht determiniert (BVerwG, Urt. v. 16.12.1993, NVwZ 1994, 1010, 1011).

  • VGH Bayern, 25.02.1993 - 23 B 90.931
    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Die Kammer folgt nicht der teilweise in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Ausfertigung einer Satzung erst dann erfolgen dürfe, wenn das Rechtssetzungsverfahren im übrigen soweit abgeschlossen ist, daß neben der Ausfertigung nur noch die anschließende Bekanntmachung der Satzung ansteht, d. h. wenn auch ein etwa vorbehaltenes staatliches Mitwirkungsrecht gewahrt und die dazu vorgesehene Genehmigung erteilt worden ist (so VGH München, Urt. v. 16.03.1990, BayVBl. 1991, 23, 24; Urt. v. 25.02.1993, NVwZ 1994, 88; OVG Koblenz, Urt. v. 09.08.1989, NVwZ-RR 1990, 61; VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995 8 K 577/94; Beschl. v. 03.01.1996 8 E 710/95, Ziegler, DVBI.

    Damit die Ausfertigung ihrer Aufgabe, den ordnungsgemäßen Gang des Verfahrens zu dokumentieren, erfüllen könne, müsse eine erforderliche Genehmigung bereits erteilt worden sein (VGH München, Urt. v. 25.02.1993, NVwZ 1994, 88; VG Meiningen, Beschl. v. 16.01.1996 8 E 710/95).

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Maßgeblich ist nicht das Datum des Ausgabevermerks auf dem Gesetzblatt selbst, sondern der Zeitpunkt, an dem das Gesetzblatt tatsächlich ausgegeben worden ist (BVerfGE 16, 6, 17; BVerwG, Urt. v. 11.02.1972, DÖV 1972, 349).
  • VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.00567

    Kommunalrecht: Ausfertigung von Satzungen

    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Die Kammer folgt nicht der teilweise in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Ausfertigung einer Satzung erst dann erfolgen dürfe, wenn das Rechtssetzungsverfahren im übrigen soweit abgeschlossen ist, daß neben der Ausfertigung nur noch die anschließende Bekanntmachung der Satzung ansteht, d. h. wenn auch ein etwa vorbehaltenes staatliches Mitwirkungsrecht gewahrt und die dazu vorgesehene Genehmigung erteilt worden ist (so VGH München, Urt. v. 16.03.1990, BayVBl. 1991, 23, 24; Urt. v. 25.02.1993, NVwZ 1994, 88; OVG Koblenz, Urt. v. 09.08.1989, NVwZ-RR 1990, 61; VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995 8 K 577/94; Beschl. v. 03.01.1996 8 E 710/95, Ziegler, DVBI.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Die Kammer folgt nicht der teilweise in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Ausfertigung einer Satzung erst dann erfolgen dürfe, wenn das Rechtssetzungsverfahren im übrigen soweit abgeschlossen ist, daß neben der Ausfertigung nur noch die anschließende Bekanntmachung der Satzung ansteht, d. h. wenn auch ein etwa vorbehaltenes staatliches Mitwirkungsrecht gewahrt und die dazu vorgesehene Genehmigung erteilt worden ist (so VGH München, Urt. v. 16.03.1990, BayVBl. 1991, 23, 24; Urt. v. 25.02.1993, NVwZ 1994, 88; OVG Koblenz, Urt. v. 09.08.1989, NVwZ-RR 1990, 61; VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995 8 K 577/94; Beschl. v. 03.01.1996 8 E 710/95, Ziegler, DVBI.
  • VG Halle, 06.10.1992 - 2 A 272/92

    "Lokale Medien" als Verkündungsorgan für Satzungen zu unbestimmt

    Auszug aus VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
    Im Hinblick hierauf ist das Handeln des Satzungsgebers einer besonderen Formstrenge unterworfen, die in weiten Teilen den für den Gesetzgeber maßgeblichen Grundsätzen entspricht (vgl. VG Halle, LKV 1993, 205).
  • VG Meiningen, 16.01.1995 - 8 E 555/94
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Das Erfordernis einer Ausfertigung von Gründungssatzungen der Zweckverbände ist teilweise von Thüringer Verwaltungsgerichten aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet worden (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 03.05.1995 - 8 K 577/94.Me - im Ergebnis ebenso VG Gera, Beschluss vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96 GE - ThürVGRspr. 1997, 77).

    Andere Gerichte vertreten die Auffassung, dass bis zum Entstehen des Zweckverbandes die einzelnen Bürgermeister als gesetzliche Vertreter der Verbandsmitglieder zur Ausfertigung der Gründungssatzung berufen seien bzw. die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter aller Beteiligten unter die einstimmig vereinbarte Verbandssatzung die Übereinstimmung des Normtextes mit dem Willen der normgebenden Gemeinden dokumentiere (so VG Gera, Beschluss vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96 GE - ThürVGRspr.

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Er hat erstinstanzlich geltend gemacht, am 24.11.1992 als Zweckverband entstanden zu sein und verweist insofern auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 20.2.1997 - 5 E 1156/96 GE -.

    Das Verwaltungsgericht Gera geht im Beschluss vom 20.2.1997 (- 5 E 1156/96 GE - ThürVGRspr. 1997, 77) davon aus, dass die Bekanntmachung einer Genehmigung erst nach der Veröffentlichung der Verbandssatzung nicht gegen die Wirksamkeit der Entstehung des Zweckverbandes spreche.

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96

    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren;

    In diesem Zusammenhang bedarf es im vorliegenden Beschwerdeverfahren keiner Entscheidung, ob nur die gemeinsame Bekanntmachung von Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde konstitutive Wirkung entfalten kann oder ob hierfür auch die getrennte Bekanntmachung von Verbandssatzung einerseits und ihrer Genehmigung andererseits mit der Folge genügt, daß in diesem Fall der letzte Bekanntmachungsakt konstitutiv wirkt (so etwa: VG Gera, Beschluß vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96.GE -, ThürVBl. 1997, 187 ff. [189]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 2 L 228/13

    Entscheidungszeitpunkt bei Verlangen auf Änderung der Zweckverbandssatzung wegen

    Das umfasst auch die Fallgestaltung, dass ein weiterer Verbleib im Zweckverband für eine Gemeinde wirtschaftlich unzumutbar ist (VG Gera Beschl. v. 20.02.1997.5 E 1165/96.GE, LKV 1998, 203; juris Rn. 54).
  • VG Köln, 03.09.2014 - 4 K 2886/14
    vgl. VG Gera, Beschluss vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96.GE -, juris Rdnr. 54.
  • VG Köln, 03.04.2014 - 4 K 5974/13

    Erhebung einer Verbandsumlage in einem IT-Zweckverband

    vgl. VG Gera, Beschluss vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96.GE -, juris Rdnr. 54.
  • VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12

    Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung

    Das Verwaltungsgericht Gera geht im Beschluss vom 20.2.1997 (- 5 E 1156/96 GE - ThürVGRspr. 1997, 77) davon aus, dass die Bekanntmachung einer Genehmigung erst nach der Veröffentlichung der Verbandssatzung nicht gegen die Wirksamkeit der Entstehung des Zweckverbandes spreche.
  • VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02

    Kündigung einer Mitgliedschaft in einem Zwangsverband - kommunales

    Unter Heranziehung der diesen Normen innewohnenden materialen Vorstellungen und der sich hieraus ergebenden Grundsätze besteht bei Beachtung der konstitutiven Merkmale eines Zweckverbandes ein rechtlich anzuerkennender Kündigungsgrund, wenn die weitere Mitgliedschaft in einem Zweckverband unzumutbare Folgen für das Mitglied zeitigt (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.06.2001 - 9 A 533/99 - LKV 2001, 521, 522 r.Sp.; VG Gera, B. v. 20.02.1997 - 5 E 1156/96 -, ThürVBl. 1997, 187, 190 r. Sp.).
  • VG Leipzig, 05.07.2000 - 6 K 337/00

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Zulässigkeit der

    In diesem Zusammenhang kommt in der Regel weder eine abschließende Klärung grundsätzlicher oder schwieriger Rechtsfragen noch eine aufwendige Klärung von Tatsachen in Betracht, die im Regelfall dem sich anschließenden Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben sollen (vgl. auch OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 20.11.1998, 3 M 67/98; OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, 15 B 3022/93; ThürOVG, Beschl. v. 15.7.1999, LKV 2000, 75, 76; VG Gera, Beschl. v. 20.2.1997, LKV 1998, 203).
  • VG Leipzig, 05.05.2000 - 6 K 325/00

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung von

    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im Eilverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. auch OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 20.11.1998, 3 M 67/98; OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617; ThürOVG, Beschl. v. 15.7.1999, LKV 2000, 75, 76; VG Gera, Beschl. v. 20.2.1997, LKV 1998, 203; a.A. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 80 Rn. 276 f.).
  • VG Weimar, 16.02.1998 - 3 E 919/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Leipzig, 11.07.2000 - 6 K 689/00

    Streit um die Erhebung von Abwassergebühren; Steuern, Gebühren und Beiträge als

  • VG Leipzig, 20.06.2000 - 6 K 2280/99

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung einer Umlage;

  • VG Leipzig, 19.11.1999 - 6 K 1744/99

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid; Nichtigkeit eines

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